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Lebensmittel profitieren vom reduzierten MWST-Satz von 2.6% — deutlich günstiger als der Normalsatz. Dafür gelten bei Fleisch, Milchprodukten und tierischen Erzeugnissen strenge Mengenbeschränkungen bei der Einfuhr.

Reduzierte MWST, aber Einfuhrbeschränkungen

Auf die meisten Nahrungsmittel und Nahrungsergänzung erhebt die Schweiz nur 2.6% MWST. Weil der Satz so niedrig ist, bleiben viele Lebensmittelsendungen unter der 5-CHF-Schwelle und damit abgabefrei. Achtung: Für Fleisch, Wurst, Käse, Butter und andere tierische Produkte gelten pro Person tägliche Höchstmengen — darüber sind Bewilligungen und höhere Abgaben nötig.

Beispiel: Nahrungsergänzung für 120 CHF

Eine Bestellung für 120 CHF plus 10 CHF Versand ergibt 130 CHF. Die MWST beträgt bei 2.6% nur 130 × 2.6% = 3.38 CHF — unter 5 CHF, die Sendung bleibt also abgabefrei. Erst ab rund 192 CHF Bestellwert wird bei Lebensmitteln die 5-CHF-Grenze überschritten.

Häufige Fragen zu Lebensmittel

Warum sind Lebensmittel oft zollfrei?

Wegen des reduzierten MWST-Satzes von 2.6% wird die 5-CHF-Schwelle erst bei rund 192 CHF Bestellwert erreicht. Kleinere Lebensmittelsendungen bleiben daher meist abgabefrei.

Darf ich Fleisch und Käse in die Schweiz bestellen?

Nur in begrenzten Mengen. Für Fleisch, Milchprodukte und andere tierische Lebensmittel gelten Einfuhrbeschränkungen; über den Freimengen sind Bewilligungen und zusätzliche Abgaben erforderlich.

Gilt der reduzierte Satz auch für Nahrungsergänzung?

Für die meisten Nahrungsergänzungsmittel gilt der reduzierte Satz von 2.6%. Produkte mit Heilanpreisung können jedoch als Arzneimittel eingestuft werden und anderen Regeln unterliegen.