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Laufschuhe, Fahrradteile und Fitnessgeräte aus dem Ausland tragen den MWST-Satz von 8.1%. Je nach Artikel kann ein gewichtsabhängiger Zoll hinzukommen — etwa bei Textil- und Schuhkomponenten.

Unterschiede je nach Sportartikel

Fitnessgeräte und Fahrradteile aus Metall sind meist zollfrei und tragen nur die 8.1% MWST. Sportbekleidung und Sportschuhe unterliegen dagegen — wie andere Textilien und Schuhe — einem zusätzlichen Zoll nach Gewicht. Schwere Sendungen wie Hanteln oder Ergometer erhöhen zudem die Versandkosten deutlich.

Beispiel: Laufschuhe für 110 CHF

Laufschuhe für 110 CHF plus 12 CHF Versand ergeben 122 CHF. Die MWST beträgt 122 × 8.1% = 9.88 CHF, dazu 16.66 CHF Postverzollung (13.00 CHF + 3%) und ein geringer Gewichtszoll — rund 27 CHF Zusatzkosten. Prüfen Sie im Rechner, ob sich der Auslandskauf gegenüber dem Schweizer Preis lohnt.

Häufige Fragen zu Sportartikel

Sind Fahrradteile aus dem Ausland zollfrei?

Metallteile und Komponenten sind in der Regel zollfrei und tragen nur die MWST von 8.1%. Erst ab 5 CHF Steuerbetrag (rund 62 CHF Bestellwert) fallen MWST und Postgebühr an.

Zahle ich auf Sportbekleidung zusätzlich Zoll?

Ja. Sporttextilien und Sportschuhe unterliegen wie andere Kleidung einem gewichtsabhängigen Zoll zusätzlich zur MWST.

Lohnt sich der Import schwerer Fitnessgeräte?

Oft nicht: Schwere Geräte verursachen hohe Versandkosten, die zusätzlich die MWST-Bemessungsgrundlage erhöhen. Vergleichen Sie den Gesamtpreis mit Schweizer Anbietern.