Bei Geschenken gilt eine Besonderheit: Echte Geschenksendungen von Privatperson zu Privatperson sind in der Schweiz bis zu einem Warenwert von 100 CHF von MWST und Zoll befreit. Kommerzielle Bestellungen fallen dagegen unter die normalen Regeln mit 8.1% MWST.
Die 100-CHF-Regel für private Geschenke
Schickt Ihnen eine Privatperson aus dem Ausland ein Geschenk, bleibt es bis 100 CHF Warenwert abgabefrei — vorausgesetzt, die Sendung ist klar als Geschenk deklariert und stammt nicht von einem Händler. Tabak und alkoholische Getränke sind von dieser Befreiung ausgenommen. Bestellen Sie ein Geschenk dagegen selbst im Online-Shop, gelten die üblichen Regeln (8.1% MWST ab 5 CHF Steuerbetrag).
Beispiel: Geschenk-Bestellung für 130 CHF
Kaufen Sie ein Geschenk für 130 CHF plus 10 CHF Versand selbst im Shop, beträgt die MWST 140 × 8.1% = 11.34 CHF plus 17.20 CHF Postverzollung (13.00 CHF + 3%). Als echtes Privatgeschenk unter 100 CHF wäre dieselbe Sendung dagegen komplett abgabefrei.
Häufige Fragen zu Geschenke
Sind Geschenke aus dem Ausland zollfrei?
Echte Geschenksendungen von Privat an Privat sind bis 100 CHF Warenwert von MWST und Zoll befreit. Alkohol und Tabak sind ausgenommen, und die Sendung muss als Geschenk deklariert sein.
Gilt die Befreiung auch für selbst bestellte Geschenke?
Nein. Bestellen Sie das Geschenk selbst bei einem Händler, gelten die normalen Einfuhrregeln mit 8.1% MWST ab einem Steuerbetrag von 5 CHF.
Was muss auf der Geschenksendung stehen?
Die Sendung sollte deutlich als „Geschenk“ (gift) deklariert sein und den Warenwert angeben. Fehlt die Deklaration, behandelt der Zoll die Sendung wie eine normale Warensendung.