Alkohol ist die teuerste Kategorie beim Import: Neben der MWST von 8.1% fallen je nach Getränk zusätzliche Abgaben an — etwa die Spirituosensteuer auf hochprozentige Getränke. Ausserdem gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
MWST plus Alkohol- und Spirituosensteuer
Auf Bier, Wein und Spirituosen erhebt die Schweiz die MWST von 8.1% sowie mengen- und gradabhängige Sondersteuern. Spirituosen über 18 Vol.-% unterliegen der Spirituosensteuer, die den Preis deutlich erhöht. Die Freimengen, die Reisende zollfrei mitbringen dürfen, gelten für Postbestellungen nicht — hier werden die Abgaben ab der ersten Flasche erhoben.
Worauf Sie beim Weinimport achten sollten
Wein trägt keine Spirituosensteuer, wird aber nach Menge verzollt und mit 8.1% MWST belegt. Da Getränke schwer sind, treiben zudem die Versandkosten die Bemessungsgrundlage nach oben. Nutzen Sie den Rechner oben für die MWST-Schätzung; die exakte Alkoholsteuer hängt von Menge und Alkoholgehalt ab.
Häufige Fragen zu Alkohol
Welche Abgaben fallen auf importierten Alkohol an?
Neben der MWST von 8.1% fallen mengen- und gradabhängige Abgaben an. Spirituosen über 18 Vol.-% unterliegen zusätzlich der Spirituosensteuer, Wein und Bier werden nach Menge verzollt.
Gelten die zollfreien Reisemengen auch beim Onlinekauf?
Nein. Die Freimengen für Reisende gelten nur bei der persönlichen Einfuhr. Bei Postbestellungen werden MWST und Alkoholabgaben ab der ersten Flasche erhoben.
Gibt es ein Mindestalter für den Alkoholimport?
Ja. Für die Einfuhr alkoholischer Getränke gilt ein Mindestalter von 18 Jahren; bei Spirituosen kann je nach Kanton eine strengere Grenze gelten.