Produktkategorie

Hinweis: Diese Seite enthält Partnerlinks. Bei einem Kauf über diese Links erhalten wir eine kleine Provision — für Sie entstehen keine Mehrkosten.

Medikamente unterliegen dem reduzierten MWST-Satz von 2.6%. Wichtiger als die Abgabe sind hier aber die Swissmedic-Regeln: Privatpersonen dürfen Arzneimittel nur in begrenztem Umfang für den Eigengebrauch einführen.

Swissmedic-Regeln beim Import

Für den Eigenbedarf dürfen Privatpersonen Arzneimittel in einer Menge einführen, die üblicherweise einem Bedarf von rund einem Monat entspricht. Verschreibungspflichtige Medikamente sind strenger geregelt und können beschlagnahmt werden, wenn kein Nachweis vorliegt. Rezeptfreie Präparate und Nahrungsergänzung sind unkritischer, tragen aber ebenfalls die 2.6% MWST.

Beispiel: rezeptfreie Präparate für 90 CHF

Eine Bestellung für 90 CHF plus 9 CHF Versand ergibt 99 CHF. Die MWST beträgt bei 2.6% nur 99 × 2.6% = 2.57 CHF — unter 5 CHF und damit abgabefrei. Achten Sie dennoch auf die Mengen- und Zulassungsvorschriften.

Häufige Fragen zu Medikamente

Wie viele Medikamente darf ich privat einführen?

Für den Eigengebrauch ist eine Menge zulässig, die etwa einem Monatsbedarf entspricht. Grössere Mengen oder verschreibungspflichtige Präparate ohne Nachweis können zurückgehalten werden.

Zahle ich MWST auf importierte Medikamente?

Ja, Medikamente tragen den reduzierten Satz von 2.6%. Wegen des tiefen Satzes bleiben kleinere Bestellungen aber oft unter der 5-CHF-Schwelle.

Sind rezeptpflichtige Medikamente aus dem Ausland erlaubt?

Nur eingeschränkt. Swissmedic reguliert den Import verschreibungspflichtiger Arzneimittel streng — im Zweifel kann die Sendung beschlagnahmt werden. Informieren Sie sich vorab über die geltenden Vorschriften.