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Sneaker und Stiefel aus dem Ausland unterliegen bei der Einfuhr dem MWST-Satz von 8.1%. Wie bei Kleidung kommt bei Schuhen zusätzlich ein gewichtsabhängiger Zollzoll hinzu — relevant vor allem bei schweren Stiefeln oder mehreren Paaren.

MWST plus Gewichtszoll

Schuhe zählen zollrechtlich zu den Textil-/Lederwaren und tragen neben der 8.1% MWST einen kleinen Zoll nach Bruttogewicht. Bei einem einzelnen Paar Sneaker bleibt dieser gering; bestellen Sie mehrere schwere Paare gleichzeitig, kann sich der Gewichtszoll bemerkbar machen.

Beispiel: Sneaker für 90 CHF

Ein Paar Sneaker für 90 CHF plus 9 CHF Versand ergibt 99 CHF. Die MWST beträgt 99 × 8.1% = 8.02 CHF — über der 5-CHF-Grenze, also fallen zusätzlich 15.97 CHF Postverzollung (13.00 CHF + 3%) plus geringer Gewichtszoll an. Unter rund 62 CHF Bestellwert bleibt das Paar dagegen abgabefrei.

Häufige Fragen zu Schuhe

Sind einzelne Paar Schuhe unter 62 CHF zollfrei?

In der Regel ja. Solange die MWST (8.1%) unter 5 CHF bleibt — also bei einem Bestellwert unter rund 62 CHF — ist die Sendung faktisch abgabefrei.

Warum zahle ich bei Schuhen zusätzlich Zoll?

Schuhe unterliegen wie Bekleidung einem gewichtsabhängigen Warenzoll. Dieser ist bei einem Paar meist niedrig, steigt aber mit dem Gewicht und der Stückzahl der Sendung.

Kann ich mehrere Paare zusammen bestellen, um zu sparen?

Das spart Versandkosten, erhöht aber die Bemessungsgrundlage und damit MWST und Gewichtszoll. Ab 5 CHF MWST ist die volle Postgebühr fällig — mehrere Paare überschreiten diese Grenze fast immer.