Fleisch ist die am strengsten limitierte Warenkategorie im Reiseverkehr. Hinter der tiefen Freimenge steht nicht der Fiskus, sondern der Schutz der Schweizer Landwirtschaft und die Tierseuchenprävention — deshalb ist die Einfuhr aus manchen Ländern ganz verboten.
Wie viel Fleisch darf ich mitbringen?
Insgesamt 1 kg pro Person und Tag, über alle Tierarten zusammengezählt. Dazu gehören alle geniessbaren Tierkörperteile mit oder ohne Knochen, Würste aus Fleisch oder Blut sowie andere Fleischerzeugnisse. Ausgenommen sind Wild, Fische, Krebstiere und Weichtiere — für diese gilt die Mengenbeschränkung nicht.
Woher darf Fleisch eingeführt werden?
Die Einfuhr von Tierprodukten ist ausschliesslich aus EU-Mitgliedstaaten, Island, Nordirland und Norwegen zulässig. Aus allen anderen Ländern ist sie verboten — unabhängig von der Menge und auch dann, wenn die Ware vakuumverpackt oder gekocht ist. Der Wurstvorrat aus den Ferien ausserhalb Europas muss also an der Grenze bleiben.
Butter, Rahm und Speiseöle
Butter und Rahm ab 15% Fettgehalt sind mit 1 kg beziehungsweise 1 Liter pro Person und Tag abgabefrei, darüber kosten sie 16.00 CHF je Kilo oder Liter. Für Öle, Fette und Margarine zu Speisezwecken gilt eine grosszügigere Freimenge von 5 kg/Liter zu 2.00 CHF für die Mehrmenge.
Häufige Fragen: Fleisch & Wurst
Wie viel Fleisch darf ich zollfrei in die Schweiz einführen?
1 kg pro Person und Tag, Bruttogewicht und über alle Tierarten zusammen. Darüber kostet es 17.00 CHF je kg, ab 10 kg 23.00 CHF je kg.
Darf ich Fleisch aus den USA oder aus Asien mitbringen?
Nein. Tierprodukte dürfen nur aus EU-Staaten, Island, Nordirland und Norwegen eingeführt werden. Aus anderen Ländern ist die Einfuhr verboten.
Zählt eine Lasagne zur Fleisch-Freimenge?
Ja, wenn die Zubereitung mehr als 20 Gewichtsprozent Fleisch oder Wurst enthält. Angerechnet wird dann das Gesamtgewicht des Gerichts, nicht nur der Fleischanteil.