Reisefreimengen gelten nicht für Postbestellungen

Die Freimengen auf dieser Seite gelten ausschliesslich für Waren, die Sie persönlich mitführen. Bestellen Sie dieselbe Ware im Internet, wird sie als Postsendung verzollt: Dann fallen MWST und Postverzollung an, sobald die berechnete MWST 5 CHF erreicht, und bei Alkohol oder Tabak zusätzlich die Alkohol- beziehungsweise Tabaksteuer ab der ersten Einheit. Für diesen Fall rechnen Sie am besten direkt mit dem Zollrechner.

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