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Freimengen für Käse & andere Lebensmittel — pro Person und pro Tag
Ware Freimenge pro Person und Tag Abgabe für die Mehrmenge
Käse und andere Lebensmittel ohne besondere Beschränkung keine Mengenbegrenzung zollfrei — es gilt nur die Wertfreigrenze von 150 CHF
Butter und Rahm ab 15% Fettgehalt (Ausnahme) insgesamt 1 kg/Liter 16.00 CHF je kg/Liter

Käse selbst kennt keine Mengengrenze. Sobald aber der Gesamtwert aller mitgeführten Waren 150 CHF übersteigt, wird die Mehrwertsteuer fällig — bei Lebensmitteln zum reduzierten Satz von 2.6%.

In die Wertfreigrenze von 150 CHF zählt der Wert aller Waren, Lebensmittel eingeschlossen. Wird sie überschritten, wird die MWST auf den gesamten Betrag berechnet, nicht nur auf den übersteigenden Teil.

Quellen: BAZG — Freimengen: Lebensmittel, Alkohol und Tabak (abgerufen am 2026-09-17) BAZG — Wertfreigrenze Mehrwertsteuer: 150 Franken (abgerufen am 2026-09-17)

Käse ist die häufigste Frage im Einkaufstourismus nach Fleisch — und die Antwort ist erfreulicher: Für Käse gibt es keine mengenmässige Freimenge. Das BAZG führt ihn unter «andere Lebensmittel und andere Waren», und diese sind zollfrei. Begrenzend wirkt allein der Wert.

Wie viel Käse darf ich in die Schweiz mitnehmen?

Mengenmässig gibt es keine Grenze. Weder Weich- noch Hartkäse steht in der Liste der sensiblen Waren, für die eine Freimenge gilt. Sie dürfen also mehrere Kilo mitführen, ohne eine Mengenabgabe zu zahlen — anders als bei Fleisch, Butter oder Rahm.

Die Wertfreigrenze bleibt massgebend

Übersteigt der Gesamtwert Ihres Einkaufs 150 CHF pro Person und Tag, müssen Sie die Ware anmelden und die MWST bezahlen. Für Lebensmittel gilt dabei der reduzierte Satz von 2.6%. Bei einem Einkauf von 200 CHF sind das 5.20 CHF — berechnet auf den vollen Betrag, nicht nur auf die 50 CHF über der Grenze.

Was ist mit Butter, Rahm und Milch?

Butter und Rahm ab 15% Fettgehalt sind die Ausnahme: Für sie gilt eine Freimenge von 1 kg beziehungsweise 1 Liter pro Person und Tag, darüber 16.00 CHF je Kilo oder Liter. Milch, Joghurt und Quark fallen nicht unter diese Beschränkung.

Häufige Fragen: Käse & andere Lebensmittel

Wie viel Käse darf ich zollfrei in die Schweiz einführen?

Mengenmässig unbegrenzt — Käse ist zollfrei. Zu beachten ist nur die Wertfreigrenze von 150 CHF pro Person und Tag, ab der die MWST von 2.6% anfällt.

Gilt für Butter dieselbe Regel wie für Käse?

Nein. Butter und Rahm ab 15% Fettgehalt sind auf 1 kg/Liter pro Person und Tag begrenzt; darüber kostet es 16.00 CHF je kg oder Liter.

Muss ich Käse an der Grenze anmelden?

Nur wenn der Gesamtwert Ihrer Waren die Wertfreigrenze von 150 CHF übersteigt. Dann melden Sie die Ware an — am einfachsten vorab mit der App QuickZoll.

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